für Oldtimer-Schlepper, -Bulldogs und -Traktoren über 3,5t zul. Gesamtgewicht
für den Bundesverband Historische Landtechnik Deutschland e.V. (BHLD)
ADAC-Mitglieder aus Clubs, die dem Bundesverband Historische Landtechnik
Deutschland (BHLD) angeschlossen sind, und mit einem Oldtimer-Traktor über 3,5t
zulässigem Gesamtgewicht die ADACPannenhilfe in Anspruch nehmen, können für
eventuell anfallende Kosten des ADAC Truck-Service, die nicht bereits durch die
ADAC-Mitgliedschaft abgedeckt sind, bei der ADAC-Markenclubbetreuung eine
Erstattung beantragen.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der ADAC-Pannen- und Unfallhilfe für
ADAC-Mitglieder in der jeweils aktuellsten Version. Ergänzend werden folgende
Regelungen festgelegt:
• Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Oldtimer-Schlepper, -Bulldogs und
-Traktoren über 3,5t bis max. 7,5t zulässigem Gesamtgewicht.
• Es muss sich um ein historisches Fahrzeug handeln. D.h. das Fahrzeug muss
entweder über ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen zugelassen sein.
Bei Zulassung über ein normales schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen oder grünes Kennzeichen muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in erhaltungswürdigem Zustand sein.
• Der Fahrzeughalter muss persönlich ADAC-Mitglied sein.
• Der Fahrzeughalter und -führer muss zum Zeitpunkt der ADAC-Hilfeleistung
identisch sein.
• Der Fahrzeughalter muss Mitglied in einem dem BHLD angeschlossenen Club sein.
• Nicht zugelassene, gewerblich zugelassene sowie landwirtschaftlich zugelassene
Fahrzeuge (grüne Kennzeichen) sind von der Sonderregelung generell
ausgeschlossen.