Die sinnvolle Absicherung für alle Verantwortlichen in Vereinen, Clubs und Interessengemeinschaften
Viele Oldtimervereine führen Veranstaltungen auch außerhalb der üblichen Vereinsaktivitäten durch, so z. B. Oldtimertreffen, Teilemärkte, Ausstellungen, Ausfahrten, Umzüge etc., zu denen auch Nicht-Vereinsmitglieder und Besucher zugelassen sind. Damit nehmen sie Haftpflichtrisiken in Kauf, die durch die Vereins-Haftpflicht-Versicherung nicht versichert sind.
Eine Veranstaltungshaftpflicht- oder Eventversicherung ist deshalb allen Ausrichtern von öffentlichen Veranstaltungen zu empfehlen, um sich gegen Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn: Veranstalter haften für Personen- und Sachschäden, die während ihrer Festivität entstehen und für die sie ein Verschulden trifft. Seine Veranstaltung zu versichern, ist deshalb für jeden Organisator einer öffentlichen Veranstaltung unerlässlich und unter Umständen existenzsichernd.
Gerade bei Personenschäden sind die Forderungen oft extrem hoch. Aus diesem Grund ist eine Veranstalterhaftpflicht selbst für kleinere Treffen, Vereins- oder Dorffeste sinnvoll.
Als Bundesverband Historische Landtechnik Deutschland e.V. haben wir uns deshalb für unsere Mitglieder stark gemacht, einen Lösung zu finden, die genau auf unsere Belange passt.
Die richtige Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung dämmt das finanzielle Risiko des bzw. der Verantwortlichen ein. Die Veranstaltungshaftpflicht schützt jedoch nicht nur die Veranstalter (in unserem Falle Vorstände und Mitglieder von Vereinen, Clubs und Interessengemeinschaften) selbst, sondern auch alle Hilfskräfte, die eingesetzt werden, um eine Veranstaltung durchzuführen und zu überwachen. Darüberhinaus umfasst die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht nur die eigentliche Veranstaltung, sondern auch Vor- und Nacharbeiten, wie zum Beispiel den Auf- und Abbau.
Die Veranstalterhaftpflicht wird aktiv, sobald bei der versicherten Veranstaltung Personen- und/oder Sachschäden entstehen. Die Versicherung begleicht dann die Kosten für die entstandenen Schäden.
Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt die Versicherung diese auch für den Versicherungsnehmer ab. Hierbei entstehende Kosten – bis hin zu den Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung – werden im Normalfall von der Veranstaltungshaftpflicht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Die Deckungssummen sind separat für Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden und Umweltschäden ausgelegt. Da Haftpflichtansprüche gerade bei Personenschäden häufig in die Millionen gehen, ist ein Mindestschutz von 3 Millionen Euro empfohlen.
Die für die Veranstalterhaftpflicht anfallenden Kosten richten sich nach verschiedenen Faktoren wie beispielsweise:
• Art der Veranstaltung
• Veranstaltungsort (draußen/drinnen)
• Anzahl der Besucher
• Besonderheiten (z.B. Feuerwerk)
Entscheidend für den Beitrag ist auch, ob ein Versicherungsnehmer zusätzliche Bausteine aufnehmen möchte. Sonderrisiken, wie Hüpfburgen und Spielgeräte, Tribünen oder Feuerwerk können zusätzlich in den Versicherungsumfang mitaufgenommen werden.
Haftpflichtversicherung
für Veranstaltungen –
Die Multi-Cover-Police exklusiv
für BHLD-Mitglieder
Die Agentur Norbert Warmdt hat für unsere Mitglieder eine spezielle Multi-Cover-Police entwickelt, die einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Schäden durch Veranstaltungen bietet. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung einer Veranstaltung, deren Veranstaltungsnebenrisiken und etlicher Deckungserweiterungen. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz:
• auf die Prüfung des Haftpflichtanspruches privatrechtlichen Inhalts
• die Befriedigung der berechtigten Ansprüche und
• die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Kontakt und Infos
Norbert Warmdt
Triftstraße 6
31089 Duingen
Telefon: +49 (0)5185 957066
Telefax: +49 (0)5185 957067
E-Mail: angebot@oldieversicherung.de
Bei weiteren Fragen können Sie unseren BHLD-Geschäftsführer Hubert Flaig kontaktieren:
Telefon: +49 (0)711 2562077
Telefax: +49 (0)711 2562078
E-Mail: info@bhld.eu
Weitere Infos und ein Antragsformular findet
ihr hier und unter der Rubrik Download
Antragsformular Veranstalter-Haftplicht-Versicherung
»Antrag Haftpflicht.PDF*